Thema - Arbeitsrecht

Der volljährige Lehrling

MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M.

Die meisten Lehrlinge sind minderjährig und viele Minderjährige sind - sofern sie Arbeitnehmer sind - Lehrlinge. Eine Gleichsetzung ist in rechtlicher Hinsicht aber falsch, weil die Rechtsordnung unterschiedliche Bestimmungen für Lehrlinge (va im BAG) und für Minderjährige (va im KJBG) enthält. Die folgende Darstellung widmet sich der Frage, welche Bedeutung das Erreichen des 18. Lebensjahres für einen Lehrling hat.

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Artikel-Nr.
ARD 6776/5/2021

02.12.2021
Heft 6776/2021
Autor/in
Christoph Wiesinger

MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M. ist Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbands der Bauindustrie. Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht, speziell in der Bauwirtschaft.