Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Deutscher Bundestag: "JStG 2018" beschlossen

Udo Eversloh

Am 8. 11. 2018 hat der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vormals: "Jahressteuergesetz 2018" - im Folgenden "JStG 2018") in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz enthält gerade für Unternehmen wichtige Änderungen. Der Bundestag hat die Empfehlungen seines Finanzausschusses vom 7. 11. 2018 (BT-Drs 19/5595) weitgehend übernommen. Weitere Änderungen finden sich im Gesetzesbeschluss des Bundestags (BR-Drs 559/18), auf die an dieser Stelle aber nicht eingegangen wird. Der Bundesrat hat am 23. 11. 2018 zugestimmt. Zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bedarf es noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Im Folgenden werden wichtige Regelungen für Unternehmen dargestellt, die Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung darstellen.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/617

20.12.2018
Heft 12/2018
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.