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Die allgemeine Kontrollpflicht der Verwahrstelle im Investmentdreieck

Dirk Zetzsche

Die Kontrollpflichten der Verwahrstelle von Investmentfonds gegenüber den Fondsverwaltern sind europäisch und auf Ebene der EU-/EWR-Mitgliedstaaten detailliert geregelt. Gleichwohl sind zahlreiche Fragen ungeklärt. Dieser Beitrag untersucht die Kontrollpflichten der Verwahrstelle anhand in der Praxis aufgetretener Problemfelder. Der Schwerpunkt liegt auf der Pflicht, Weisungen des Fondsverwalters nur auszuführen, wenn diese dem Gesetz und den den Fonds konstituierenden Dokumenten entsprechen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2017/107

24.05.2017
Heft 5/2017
Autor/in
Dirk Zetzsche
Prof. Dr. Dirk Zetzsche, LL.M. ist Inhaber des ADA Lehrstuhls für Finanzmarktrecht (Inclusive Finance), Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften, Universität Luxemburg; Direktor, Institut für Unternehmensrecht, Universität Düsseldorf. Der Verfasser ist Autor des Buches Prinzipien der kollektiven Vermögensanlage, Verlag Mohr Siebeck, 2015, sowie Herausgeber des Buches Alternative Investment Fund Managers Directive, 2nd. ed., WoltersKluwer 2015.