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Die Anwendbarkeit der lex fori concursus auf die Anfechtung, Unwirksamkeit oder Nichtigkeit und ihre Ausnahmen

Dr. Birgit Schneider

Anmerkungen zu EuGH C-557/13, Hermann Lutz/Elke Bäuerle1

In der vorliegenden Entscheidung hatte der EuGH Gelegenheit, zur Reichweite der von der Verfahrenseröffnung "nicht berührten" dinglichen Sicherungsrechte Stellung zu nehmen. Vor allem die nach der lex fori concursus maßgebliche Anfechtung, Unwirksamkeit oder Nichtigkeit sowie die Ausnahme hiervon stehen im Zentrum der Entscheidung.

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Artikel-Nr.
ZIK 2015/159

31.08.2015
Heft 4/2015
Autor/in
Birgit Schneider

Priv.-Doz. Dr. Birgit Blatt (vormals Schneider) ist Of Counsel in der Kanzlei ecolaw Rechtsanwälte und Lehrbeauftragte der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und Vortragende insb zum Insolvenzrecht.