Mit Urteil vom 12. 3. 2024, IX R 35/21, hat sich der BFH zum ersten Mal mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob und wenn ja, wie die DSGVO von der Steuerverwaltung zu beachten ist, insb im Hinblick auf die Voraussetzungen und die Reichweite eines Auskunftsanspruches nach Art 15 DSGVO. Der wesentliche Inhalt und die Konsequenzen der Entscheidung werden im Folgenden dargestellt.
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Artikel-Nr.
RdW 2024/498
12.09.2024
Heft 9/2024
Autor/in

Foto: Thomas Fedra
Prof. Dr. iur. Michael Stahlschmidt M.R.F., LL.M., MBA., LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Medizinrecht ist freiberuflich tätig und Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er lehrt an der FHDW Paderborn Steuer- und Wirtschaftsrecht sowie Controlling und Compliance. Die Schwerpunkte seiner Veröffentlichungen liegen im Verfahrensrecht national und international, Steuerstrafrecht und Insolvenzrecht.