Thema

Die Auswirkungen der Entscheidung Gupfinger auf das Wohnrecht

Elias Ulrich, LL.M. (WU)

Der EuGH hat seine Rsp zur Lückenfüllung durch dispositives Recht1 nunmehr auch auf einen sehr einfach gelagerten Fall ausgeweitet. Der bereits aus Dexia Nederland bekannte Rechtssatz, dass "sofern der Vertrag ohne die missbräuchliche Klausel fortbestehen könne - der Gewerbetreibende keinen Anspruch auf die Entschädigung [hat] [...], die in einer dispositiven Vorschrift des nationalen Rechts vorgesehen ist, die ohne diese Klausel anwendbar gewesen wäre", wurde nun auf eine Haftungsklausel in einem Kaufvertrag angewendet.2

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2023/2

01.03.2023
Heft 1/2023
Autor/in
Elias Ulrich

Elias Ulrich, LL.M. (WU), absolviert derzeit die Gerichtspraxis im Sprengel des OLG Wien und war zuvor als Universitätsassistent am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien tätig.