Die "Begleitende Kontrolle" sei eine der zentralen Neuerungen des JStG 2018. Der ihr zugrunde liegende Gedanke sei auch
bestechend: Abgabepflichtige nehmen freiwillig teil und ersparen sich dadurch die Außenprüfung. Daher habe diese neue Möglichkeit für mediale Aufmerksamkeit, aber auch für Kritik gesorgt. Die Autoren unternehmen eine kritische Analyse der "Begleitenden Kontrolle".
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