Die hA im Schrifttum stelle zur Berechnung der Jahresumsätze im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG auf die Entstehung der Steuerschuld ab. Für den Fall der Istbesteuerung und Mindest-Istbesteuerung - bei Anzahlungen - wäre nach dieser Ansicht der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts der entscheidende Parameter zur Berechnung der Jahresumsätze im jeweiligen Veranlagungsjahr. Nach einem aktuellen Erk des VwGH v 1. 6. 2017, Ro 2015/15/0037, dürfte die Meinung des Schrifttums, eine Anzahlung dem Vereinnahmungsjahr zuzuordnen, nicht mehr haltbar sein: Der VwGH lässt nämlich für die zeitliche Zuordnung - losgelöst von der Anzahlung - das Jahr des tatsächlich bewirkten Umsatzes entscheidend werden.
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