Judikatur

Die Berichtigung der Parteienbezeichnung ist auch nach der Forderungsfeststellung möglich

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

§
#

OLG Wien 12. 11. 2014, 28 R 330/14a

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ZIK 2015/201

31.08.2015
Heft 4/2015