Im Rahmen des Salzburger Steuerdialogs 20141 vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass bis zum Ende der Abwicklung nicht getilgte Verbindlichkeiten einer GmbH bei der Ermittlung des steuerlichen Abwicklungs-Endvermögens gem § 19 KStG nicht anzusetzen sind.2 In die Körperschaftsteuerrichtlinien wurde diese Ansicht im Rahmen des Wartungserlasses 2014 allerdings nicht übernommen. Der Beitrag unterzieht die Rechtsansicht der Finanzverwaltung einer kritischen Würdigung und kommt im Ergebnis zum gegenteiligen Schluss.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/637
04.09.2015
Heft 17/2015
Autor/in

Foto: AAU Neumüller
Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M., StB, ist Universitätsprofessorin am Institut für Finanzmanagement der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen und Mitglied der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).
Publikationen:
Jakom – EStG-Kommentar13 (2020; gemeinsam mit Marco Laudacher, Christian Lenneis, Ernst Marschner und Hermann Peyerl), Internationales Steuerrecht2 (2019), Bilanzposten-Kommentar (2017; Herausgeberschaft gemeinsam mit Gudrun Fritz-Schmied), Rechtsformgestaltung2 (2016; Herausgeberschaft gemeinsam mit Petra Hübner-Schwarzinger), Insolvenz und Steuern2 (2000; gemeinsam mit Herbert Kofler) sowie weitere Bücher und zahlreiche Aufsätze in Sammelbänden und Fachzeitschriften.

Foto: Helga_Rader
Dr. Ernst Komarek, MSc (WU), StB, ist Senior Manager bei der BDO Austria GmbH. Zuvor war er langjähriger Mitarbeiter am Institut für Finanzmanagement der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen.