Mit der Einführung der grundsätzlichen Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSBA) durch die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) stellt sich die Frage, inwieweit externe Personen diese Aufgabe in Österreich übernehmen dürfen und welche Voraussetzungen nach europäischem und nationalem Recht erfüllt werden müssen. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Frage nach der aktuellen Rechtslage.
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Artikel-Nr.
jusIT 2017/36
27.04.2017
Heft 2/2017
Autor/in

Foto: Foto Riedl
Mag.a Veronika Beimrohr ist Projektassistentin an der Karl-Franzens-Universität Graz im Fachbereich Recht und IT. Sie beschäftigt sich im Horizon 2020 Projekt TRUESSEC.EU mit europäischen Werten für ICT-Produkte und Dienstleistungen.
Publikationen der Autorin:
Die Entscheidung des OLG Wien im Fall kino.to – eine kritische Stellungnahme zu nicht konkretisierten Sperrverpflichtungen, jusIT 2012/40, 85; Internetsperren zur Durchsetzung des Urheberrechts – Die Entscheidung des EuGH zum Fall UPC Telekabel Wien/kino.to, jusIT 2014/42, 83.