Als Konsequenz des Konjunktureinbruchs infolge der COVID-19-Krise habe die Regierung im Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) Maßnahmen beschlossen, um Investitionen anzukurbeln. Insb wurde eine degressive Abschreibung vorgesehen, für Gebäude bestehe nun ebenfalls eine partielle degressive "beschleunigte" Abschreibungsmöglichkeit in den beiden ersten Jahren nach Erwerb/Herstellung.
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