Werden bei der Aufgabe des Betriebs einer Mitunternehmerschaft sonderbesteuerte stille Reserven realisiert, werfe die Ermittlung der anteiligen Aufgabeergebnisse der Mitunternehmer Fragestellungen auf, welche auf der Grundlage einer systematischen Auslegung sowie einer teleologischen Reduktion der anzuwendenden Normen zu lösen seien. Die Anwendungsvoraussetzungen der im EStG vorgesehenen Aufgabegewinnbegünstigungen bedürften einer Konkretisierung.
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