Werden bei der Aufgabe des Betriebs einer Mitunternehmerschaft sonderbesteuerte stille Reserven realisiert, wirft die Ermittlung der anteiligen Aufgabeergebnisse der Mitunternehmer Fragestellungen auf, die es auf der Grundlage einer systematischen Auslegung sowie einer teleologischen Reduktion der anzuwendenden Normen zu lösen gilt.
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