Judikatur / EuGH / Gemeinschaftsrecht

Die durch die GeldwäscheRL statuierte Pflicht der Rechtsanwälte, mit Behörden zusammenzuarbeiten, stellt keinen Verstoß gegen Art 6 EMRK dar

Bearbeiter: Dr. Nicolas Raschauer

§

EUV Art 6 Abs 2

RL 91/308/EWG idF RL 2001/97/EG: Art 2a Z 5, Art 6 Abs 1,

Abs 3 Unterabsatz 2

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EuGH 26. 6. 2007, Rs C-305/05(Ordre des barreaux francophones et germanophone ua), nnv

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Artikel-Nr.
ZFR 2007/105

14.12.2007
Heft 4/2007
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.