Wirtschaftsrecht

Die Durchgriffshaftung wegen Vermögensvermischung im GmbH-Recht

Mag. Florian Wünscher, LL.M.

Die GmbH ist - auch wegen ihres Haftungsregimes - die beliebteste Gesellschaftsform in Österreich. Aufgrund der gesetzlichen Haftungsregelung können Gesellschaftsgläubiger nur von der GmbH selbst Befriedigung verlangen; eine direkte Inanspruchnahme der Gesellschafter ist grundsätzlich nicht möglich. Von diesem Haftungsprivileg soll es jedoch unter gewissen Voraussetzungen Ausnahmen geben. Einer dieser Fälle ist die Durchgriffshaftung, wobei in diesem Beitrag das Hauptaugenmerk auf die Fallgruppe der Vermögensvermischung gelegt wird.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/220

21.05.2018
Heft 5/2018
Autor/in
Florian Wünscher

Mag. Florian Wünscher, LL.M. ist als Rechtsanwalt bei Frotz Riedl Rechtsanwälte tätig. Er berät schwerpunktmäßig zu allen Bereichen des Gesellschaftsrechts, insbesondere auch im streitigen Gesellschaftsrecht und bei Schiedsverfahren, sowie bei Umgründungen, M&A und Venture Capital/Private Equity Transaktionen.