Artikelrundschau Dezember 2016 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Die Erbrechtsreform - Verzinsung und Stundung des Pflichtteils (Verweijen, SWK 34/2016, S. 1480)

Bearbeiter: Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das ErbRÄG 2015 sehe anstelle der "Risikogemeinschaft" zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten die Berechnung des Pflichtteils vom Vermögen des Verstorbenen im Zeitpunkt des Ablebens vor. Die Einforderbarkeit trete erst ein Jahr nach dem Tod des Verstorbenen ein. Bis dahin sehe das Gesetz eine Verzinsung des Pflichtteilsanspruchs vor.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/160

08.03.2017
Heft 4/2017