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Die Ersatzabsonderung

Priv.-Doz. Dr. Birgit Schneider

Verwertet der Insolvenzverwalter unberechtigt ein Aussonderungsgut, steht dem Berechtigten unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzaussonderung zu. Im Folgenden wird erörtert, ob das auch bei der unberechtigten Verwertung eines Absonderungsguts in Betracht kommt.

Dem Ersatzabsonderungsrecht wurde bislang in der österr Rsp und Lit kaum Beachtung geschenkt. Soweit Stellungnahmen vorhanden sind, beschränken sich diese mehr oder weniger auf eine grundsätzliche Bejahung einer Ersatzabsonderung.1

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/252

31.12.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Birgit Schneider

Priv.-Doz. Dr. Birgit Blatt (vormals Schneider) ist Of Counsel in der Kanzlei ecolaw Rechtsanwälte und Lehrbeauftragte der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und Vortragende insb zum Insolvenzrecht.