Steuerrecht

Die Ertragsteuerpflicht bei gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Vereinen

Dr. Christian Hammerl / Mag. Romana Fuchs

Der folgende Artikel soll einen Überblick über die ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen und Ausgaben sowie echten und unechten Spendeneinnahmen und Mitgliedsbeiträgen bei gemeinnützigen1 und nicht gemeinnützigen Vereinen geben.

Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.2

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Artikel-Nr.
RdW 2020/609

20.11.2020
Heft 11/2020
Autor/in
Christian Hammerl

Dr. Christian Hammerl ist Leiter der Zentralen Fachstelle und der Zentralen Services (BMF).

Romana Fuchs

Mag. Romana Fuchs ist Fachexpertin im bundesweiten Fachbereich Einkommensteuer/Körperschaftsteuer. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Einkommensteuerrecht sowie im Körperschaftsteuerrecht im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechtes.