Internationales Steuerrecht

Die Firmenwertabschreibung als selektive Beihilfe?

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Lang

Der Gesetzgeber hat die bisher in § 9 Abs 7 KStG geregelte Firmenwertabschreibung für die Zukunft - von Übergangsvorschriften abgesehen - beseitigt. Das vom VwGH eingeleitete Vorabentscheidungsverfahren hat die Frage aufkommen lassen, ob in der Vergangenheit geltend gemachte Firmenwertabschreibungen rückgängig zu machen sind. Erweist sich die Firmenwertabschreibung als - der Kommission nicht notifizierte und daher von ihr auch nicht genehmigte - Beihilfe, kommt nämlich in allen noch offenen Fällen das Durchführungsverbot zum Tragen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob die Firmenwertabschreibung tatsächlich als Beihilfe einzuordnen ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2014/445

02.06.2014
Heft 11/2014
Autor/in
Michael Lang

Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Michael Lang ist Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU sowie Wissenschaftlicher Leiter des LL.M.-Studiums International Tax Law und Sprecher des vom FWF finanzierten Doktorand:innenkollegs „Doctorate Program in International Business Taxation (DIBT)“ an dieser Universität.