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Die Fit & Proper-Leitlinien aus der Sicht des Aufsichtsrats

Wolfgang Sindelar / Bianca Fink

Die Bankenkrisen der jüngeren Zeit hinterließen deutliche Spuren in der Bankenlandschaft und veranlassten den europäischen Gesetzgeber, die Kontroll- und Regelungssysteme für Kreditinstitute einer grundlegenden Überarbeitung zu unterziehen. Die Reformbestrebungen zielten dabei insb auf die Corporate Governance von Kreditinstituten ab.

Der Aktionsplan europäisches Gesellschaftsrecht und Corporate Governance versteht unter Corporate Governance das Verhältnis zwischen der Führung eines Unternehmens, seinem Verwaltungsrat, Aktionären und anderen Interessengruppen.1 Er geht auf die beiden Grünbücher "Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik"2 und "Europäischer Corporate Governance-Rahmen"3 zurück. Bereits im Jahr 2011 veröffentlichte die EBA ihre Leitlinien zur "Internen Governance",4 die seit dem 31. 3. 2012 von den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden sowie den Instituten anzuwenden sind. Flankiert wurden diese durch die EBA-Leitlinien zur "Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen"5 aus dem Jahr 2012 (F&P-L 2012), die Mindesterfordernisse für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und Erfahrung von Personen in Leitungs- und Kontrollfunktionen in ua Kreditinstituten (KI) für Geschäftsleiter, Aufsichtsräte sowie Mitarbeiter in sog "Schlüsselfunktionen" festlegten, und zwar sowohl in materieller (Eignungskriterien), als auch in formeller Hinsicht (Beurteilungsprozess).6

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/105

30.05.2018
Heft 5/2018
Autor/in
Wolfgang Sindelar

Mag. Dr. Wolfgang Sindelar ist Rechtsanwalt und Senior Counsel der CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH; Vortragender und Autor zahlreicher Publikationen in den Fachgebieten Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt der Vergütung von Führungskräften, sowie Restrukturierungs- und Insolvenzrecht, wo er auch als Insolvenzverwalter und Restrukturierungsbeauftragter tätig ist.

Bianca Fink

Mag. Bianca Fink, M.E.S. ist Rechtsanwältin in Wien mit Schwerpunkt in den Bereichen Gesellschafts- und Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie im Sanierungs- und Insolvenzrecht.