Thema - Arbeitsrecht

Die freie Betriebsvereinbarung

Mag. Bettina Sabara

Schließen Betriebsinhaber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung ab, ohne dazu durch Gesetz oder Kollektivvertrag ermächtigt zu sein, so liegt eine sogenannte "freie" Betriebsvereinbarung (auch "unechte" oder "unzulässige" Betriebsvereinbarung genannt) vor, die nicht die Wirkungen einer echten Betriebsvereinbarung iSd ArbVG entfalten kann. Der folgende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, welche Rechtswirkungen nun eine solche freie Betriebsvereinbarung tatsächlich entfaltet und wie man sie wieder "loswerden" kann.

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Artikel-Nr.
ARD 6475/4/2015

26.11.2015
Heft 6475/2015
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).