Steuerrecht

Die Fremdfinanzierung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - eine Tücke des Halbsatzverfahrens

Reinhold Beiser

Gewinnanteile natürlicher Personen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften werden nach dem sogenannten „Halbsatz-Verfahren“1) besteuert: Die Gewinne unterliegen zunächst bei der Kapitalgesellschaft einer Körperschaftsteuer in Höhe von 30 %. Offene Gewinnausschüttungen werden beim Gesellschafter nach § 37 Abs 4 EStG 1988 mit dem ermäßigten („halben“) Einkommensteuersatz erfaßt. Der „halbe“ Einkommensteuersatz errechnet sich aus der „Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes“ (§ 37 Abs 1 EStG 1988)2).

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Artikel-Nr.
RdW 1991, 128

01.04.1991
Heft 4/1991
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.