Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Die Funktionsverlagerungsverordnung 2022

Udo Eversloh

Mit der Funktionsverlagerungsverordnung 2022 (FVerlV 2022) vom 18. 10.2022 (BGBl I 2022, 1803) erfolgt eine Anlehnung an die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2017 sowie die Angleichung der Regelungen zum Fremdvergleich in § 1 AStG. Auch werden Zweifelsfragen, die sich in der Betriebsprüfung und unabhängig von den OECD-Vorgaben gestellt haben, geklärt. Sie löst die FVerlV vom 12. 8. 2008 (BGBl I, 1680) ab. Im Folgenden werden Details der Verordnung und auch kritische Aspekte dargestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/61

19.01.2023
Heft 1/2023
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.