Die Abgrenzung von zwei Systemprinzipien in der Einkommen- und Körperschaftsteuer
Arbeiten Kommanditisten für die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG oder für die KG, gewähren sie Darlehen oder Kredite oder vermieten/verpachten sie an die KG oder an die Komplementär-GmbH, so treffen unterschiedliche Besteuerungskonzepte aufeinander. Systemkonsistente Lösungen sind das Ziel des Beitrags.
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