Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 aus insolvenzrechtlicher Perspektive
Mit 1. 7. 2013 ist das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2013 (GesRÄG 2013)1 in Kraft getreten. Von den Neuerungen macht vor allem die Herabsetzung des GmbH-Mindeststammkapitals von 35.000 € auf 10.000 € Schlagzeilen. Auf diese Weise sollen Unternehmensgründungen erleichtert und die GmbH auch für "Start Ups" mit geringer anfänglicher Kapitalausstattung attraktiver gemacht werden. Dieser Beitrag rückt die insolvenzrechtlich relevanten Neuregelungen des GesRÄG 2013 in den Fokus.
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Artikel-Nr.
RdW 2013/446
16.08.2013
Heft 8/2013
Autor/in

Foto: Christa Strobl
Dr. Clemens Jaufer ist Partner der Jaufer Rechtsanwälte GmbH mit Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsrecht, vornehmlich in den Bereichen Unternehmenssanierung und -umstrukturierung, Unternehmensnachfolge, Insolvenzverwaltung sowie Beratung von Unternehmensverantwortlichen in der Krise und beim Erwerb von Krisenunternehmen. Er hat besondere Expertise in der Prüfung von Unternehmen (Legal DD), Corporate Compliance sowie in der Strukturierung und Verhandlung von außergerichtlichen Restrukturierungsprozessen bei Konzernen und in unternehmensbezogenen Vermögensentflechtungen. Er ist Autor sowie Universitätslektor an der KFU Graz.

Foto: Foto Jungwirth
Mag. Christina Wrann ist Juristin der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH und Universitätsassistentin am Institut für Österreichisches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Karl-Franzens-Universität Graz.