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Die Haftung des jahresabschlusserstellenden Wirtschaftstreuhänders für Insolvenzverschleppungsschäden

MMag. Dr. Stefan Piringer / Ing. Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA

In der Praxis kommt es immer wieder zur Aushöhlung von Insolvenzmassen durch verspätete Insolvenzanmeldungen. Dies führt dazu, dass die bestellten Insolvenzverwalter massearme Verfahren abzuwickeln haben und für die Insolvenzgläubiger oftmals keine bis geringe Quoten zur Ausschüttung gelangen. Bei genauerer Betrachtung spielen dabei die mit der Jahresabschlusserstellung beauftragten Wirtschaftstreuhänder eine nicht unerhebliche Rolle und stellt sich dabei die Frage nach deren Haftungszurechnung. Oftmals wird nämlich im Zuge der Jahresabschlusserstellung der Prüfung der Insolvenzreife sowie der Erläuterungspflicht zur insolvenzrechtlichen Überschuldung gem § 225 Abs 1 UGB zu wenig Beachtung und Sorgfalt geschenkt. Regelmäßig werden bloß standardmäßige Formulierungen verwendet, ohne deren Auswirkungen näher zu hinterfragen. Ausgehend von der haftungsbejahenden Rsp des BGH unternehmen die Verfasser den Versuch, die österr Rechtslage diesbezüglich zu erörtern.

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/7

26.02.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Stefan Piringer
MMag. Dr. Stefan Piringer ist Rechtsanwalt, Steuerberater und gerichtlich beeideter und zertifizierter Buchsachverständiger. Er ist schwerpunktmäßig im Bereich Gesellschaftsrecht, Umgründungsrecht, Steuerrecht, Insolvenz-/Sanierungsrecht sowie in der Insolvenzabwicklung tätig.
Wilhelm Deutschmann
Ing. Mag. Wilhelm Deutschmann MBA ist Rechtsanwalt in Österreich und Tschechien, zertifizierter Turnaround Experte und gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Insolvenzabwicklung. Er ist schwerpunktmäßig im Bereich Insolvenz- und Sanierungsrecht tätig und wird laufend als Insolvenzverwalter vom LG Linz, Steyr und Wels sowie diversen BG bestellt.