Betriebliche Vorsorgekassen ("BVK") und Pensionskassen ("PK") können zur Bewertung bestimmter bis zur Endfälligkeit zu haltender Schuldverschreibungen im Vermögen der Veranlagungsgemeinschaft abweichend vom Tageswertprinzip eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode ("HTM-Bewertung") vornehmen. Dieser Artikel diskutiert die einheitlichen HTM-Widmungsvoraussetzungen von Schuldverschreibungen bei BVK und PK, deren laufende Überprüfung und Fälle von Entwidmungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unterschiede von BMSVG und PKG.
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Artikel-Nr.
ZFR 2017/161
20.07.2017
Heft 7/2017
Autor/in
Foto: privat
MMag. Dr. Georg Lehecka, BSc ist als Fonds- und Bank-Analyst in der Abteilung Asset Management – On- und Off-Site Analyse der FMA tätig und hat Finanzwirtschaft, Ökonomie, Statistik, Philosophie, Geschichte und Politikwissenschaften studiert. Vor seinem Eintritt in die FMA im Jahr 2014 war er in der Vermögensverwaltung und in der Wirtschaftswissenschaft beschäftigt.
Foto: Fotostudio Franz Ebner
Mag. (FH) Ulrike Zöchbauer, CIIA, CEFA, ist Betriebswirtin und Spezialistin für Pensionskassen in der FMA. Seit 2002 beschäftigt sie sich mit der betrieblichen Altersvorsorge auf nationaler und internationaler Ebene. Sie ist Analystin in der Abteilung für Analyse und Statistik von Versicherungsunternehmen und Pensionskassen.
Foto: FMA
Mag. Patrick Darlap leitet die für das IFRS-Enforcement, sektorübergreifende Themen der Rechnungslegung und Finanzmarktstabilität zuständige Abteilung der FMA.