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Die internationale Zuständigkeit Österreichs für Schadenersatzklagen gegen US-amerikanische Ratingagenturen

Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber / HR des OGH Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr

Der BGH hat in der Entscheidung III ZR 282/11 (FD-ZVR 2013, 341922 [Elzer] = MDR 2013, 296 = NJW 2013, 386) die internationale Zuständigkeit Deutschlands für Klagen auf Zahlung von Schadenersatz gegen eine US-amerikanische Ratingagentur bejaht. Dadurch wird es geschädigten Anlegern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, ihre Ansprüche in Deutschland durchzusetzen. Im vorliegenden Beitrag wird die Frage untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen Österreich für entsprechende Klagen international zuständig wäre.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/135

18.08.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Thomas Garber

Mag. Dr. Thomas Garber ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im österreichischen, europäischen und internationalen Zivilverfahrensrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.

Matthias Neumayr

Dr. Matthias Neumayr ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht der JKU Linz (Abteilung Privatrechtsentwicklung und Rechtsschutz). Er ist ua Mitherausgeber des ABGB-Taschenkommentars, des Praxiskommentars „Internationales Zivilverfahrensrecht“ und der Zeitschrift „Zivilrecht aktuell“.