Steuerrecht

Die Maßgeblichkeit der EuGH-Rechtsprechung zur Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Erich Novacek

Auch wenn die EuGH-Rechtsprechung unmittelbar nur für die Handelsbilanz bindend ist, wirkt sie über den Maßgeblichkeitsgrundsatz mittelbar grundsätzlich auch für die Steuerbilanz.

Nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung sind die bei der steuerlichen Gewinnermittlung von protokollierten Gewerbetreibenden (vorbehaltlich zwingender Bestimmungen im EStG) maßgeblichen handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (kurz GoB), auch durch die Finanzbehörden und die Höchstgerichte EG-konform, insbesondere unter Beachtung diesbezüglicher EuGH-Urteile auszulegen. Darauf ist der Autor unlängst in dieser Zeitschrift eingegangen1). Die Frage, ob im Zuge steuerrechtlicher Rechtsmittelverfahren der EuGH um Vorabentscheidung über bilanzsteuerrechtliche Fragen ersucht werden könnte, blieb unerörtert. Weitere Studien vonFRABERGER 2) undSCHUCH 3) erfordern nun eine ergänzende Auseinandersetzung mit den Fragen der Zuständigkeit des EuGH sowie der Maßgeblichkeit seiner Urteile.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 427

15.07.1997
Heft 7/1997
Autor/in
Erich Novacek

Dr. Erich Novacek war nach einigen Jahren Finanzdienst 30 Jahre lang Steuerreferent in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und danach ein Jahr lang Mitarbeiter einer Linzer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.