Steuerrecht

Die Mindestkörperschaftsteuer

Werner Wiesner

Im ersten Teil wurden die Wirkungen der Mindestkörperschaftsteuer bei bestehenden Kapitalgesellschaften (3.1), bei Beginn und Ende der Kapitalgesellschaft (3.2) und bei Organschaftsfällen (3.3) dargestellt. Ergänzend zum 1. Teil ist anzumerken, daß der VwGH mit EV 22. 2. 1995, 95/15/0016, bestätigt hat, daß die Mindeststeuerpflicht mit der Konkurseröffnung über eine Kapitalgesellschaft nicht endet, sondern erst mit der Vollbeendigung, dh wenn kein Abwicklungsbedarf mehr vorhanden ist.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 159

01.04.1995
Heft 4/1995
Autor/in
Werner Wiesner

Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner leitete die Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität, lehrt Umgründungssteuerrecht.