Steuerrecht

Die Mitwirkungspflicht nach § 138 BAO

HR Dr. Maria Joklik-Fürst

Das österreichische Abgabenverfahren ist durch ein Zusammenspiel von amtswegiger Ermittlung und Mitwirkung der Partei charakterisiert, wobei sich beide Teile im Bemühen zur Erforschung der materiellen Wahrheit zu ergänzen und gegenseitig zu unterstützen haben. Einerseits trifft die Abgabenbehörde die Verpflichtung zur amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit (§ 115 BAO), andererseits aber ist der Abgabepflichtige in Erfüllung seiner Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) dazu verhalten, die Richtigkeit der in seinen Anbringen dargetanen Umstände zu beweisen bzw glaubhaft zu machen (§ 138 BAO).1

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Artikel-Nr.
RdW 2015/357

16.06.2015
Heft 6/2015
Autor/in
Maria Joklik-Fürst

Mag. Dr. Maria Joklik-Fürst hat als Teamleiterin des Finanzamts für Großbetriebe langjährige Erfahrung sowohl in der Prüfung von Freiberuflern als auch von internationalen Verrechnungspreisen. Sie ist engagierte Fachvortragende, Fachbuchautorin und Verfasserin zahlreicher steuerrechtlicher Artikel. Weiters hat sie umfangreiche Auslandserfahrung durch ihre Tätigkeit bei der Europäischen Kommission sowie bei EU-Projekten erworben.