Mit der 14. Ärztegesetz-Novelle (Inkrafttreten 19. 8. 2010) wurde für Ärzte die rechtliche Grundlage für die Errichtung einer Gruppenpraxis in der Rechtsform einer GmbH geschaffen (im Folgenden "Ärzte-GmbH").1 Der folgende Beitrag zeigt überblicksartig die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen, die bei der Gründung einer Ärzte-GmbH, aber auch in weiterer Folge zu beachten sind.
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Artikel-Nr.
RdW 2010/710
18.11.2010
Heft 11/2010
Autor/in
Foto: Beigestellt
Dr. Lukas Schenk ist Partner bei Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte, Wien/Mödling. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Unternehmenstransaktionen, Gesellschaftsrecht und Gesellschafterausschluss, Umstrukturierungen, Vergabe- sowie Arbeitsrecht.
Foto: Mirjam Reither
RA MMag. Dr. Florian Linder ist Partner bei Viehböck Breiter Schenk
& Nau Rechtsanwälte OG, Wien/Mödling. Seine Tätigkeitsschwerpunkte
sind Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht sowie Real Estate.
Publikationen:
Vom Amis zu AvW – die Anlegerentschädigung gem §§ 75 ff WAG, VbR 2015/52; Insolvenzrecht in Österreich, ZVglRWiss 2014, 394; Insolvenzrecht in Österreich, in Ebke/Seagon/Blatz, Refinanzieren statt Sanieren? (2014) 167;
Kommentierung der §§ 75–78 (Anlegerentschädigung) in Gruber/N.
Raschauer, Kommentar zum Wertpapieraufsichtsgesetz (2010).