Steuerrecht

Die neue Immobilienbesteuerung im Insolvenzverfahren

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Die Koordination von GrESt und ImmoESt mit der Insolvenzordnung (IO)

Werden Grundstücke in einem Insolvenzverfahren veräußert, stellt sich die Frage, wie die neue Immobilienertragsteuer nach §§ 30, 30a bis c und § 4 Abs 3a EStG und die Grunderwerbsteuer zu erklären und abzuführen sind.

Masseforderungen sind nach § 46 Z 2 IO "alle Auslagen, die mit der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse verbunden sind, einschließlich … der die Masse treffenden Steuern, Gebühren, Zölle, Beiträge zur Sozialversicherung und anderen öffentlichen Abgaben, wenn und soweit der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt während des Insolvenzverfahrens verwirklicht wird".

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Artikel-Nr.
RdW 2013/46

24.01.2013
Heft 1/2013
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.