Mit der Ökosozialen Steuerreform wurden ua die Besteuerung von Kryptowährungen neu geregelt und Einkünfte aus Kryptowährungen in die Kapitalertragsteuer einbezogen. Dadurch seien inländische Schuldner und inländische Dienstleister ab 2024 verpflichtet, für Einkünfte aus Kryptowährungen einen KESt-Abzug vorzunehmen. Die Kryptowährungsverordnung solle die nähere Vorgangsweise zur Ermittlung der Steuerdaten auf Basis der Angaben des Steuerpflichtigen festlegen. Die Autorinnen erläutern die einzelnen Regelungen der neuen Verordnung.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.