Eine juristische Kurzdarstellung
Mit Inkrafttreten des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes, kurz APAG, wurde im Jahr 2016 die österreichische Rechtsgrundlage der Abschlussprüfer-Aufsicht grundlegend neu gestaltet. Das APAG wurde am 11. 8. 2016 im BGBl I 2016/83 kundgemacht und trat am 1. 10. 2016 in Kraft,1 während das Abschlussprüfungs- und Qualitätssicherungsgesetz, kurz A-QSG, BGBl I 2015/34 sowie die Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsrichtlinie (A-QSRL) BGBl II 2006/251 mit Ablauf des 30. 9. 2016 außer Kraft gesetzt wurden.2 Zudem wurden die Qualitätskontrollbehörde,3 kurz QKB, sowie der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen,4 kurz AeQ, aufgelöst. Ihre Kompetenzen gingen am 1. 10. 2016 auf den neu errichteten, ausgegliederten Rechtsträger, die Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde, kurz APAB, über. Diese konnte ihre Tätigkeit mit 1. 10. 2016 aufnehmen.
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