Gesellschaftsrecht

Die Nichtbestellung eines Gesellschafters zum Geschäftsführer aus wichtigem Grund

Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M.

Seit 1980 kennt das österreichische GmbH-Recht die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund. Die Regelung setzt voraus, dass der Gesellschafter wirksam zum Geschäftsführer bestellt wurde. Im Folgenden wird die Frage erörtert, ob ein Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes überhaupt bestellt werden darf.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/485

16.08.2010
Heft 8a/2010
Autor/in
Susanne Kalss

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Kalss, LL.M. (Florenz) ist Vorständin des Instituts für Unternehmensrecht an der WU Wien.