Durch das Update der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 kam es - mitunter auch aufgrund der in den letzten Jahren erfolgten, umfassenden Arbeiten auf OECD-Ebene - in den Bereichen der immateriellen Werte sowie der Kostenverteilungsverträge zu wesentlichen Änderungen. Der nachfolgende Beitrag fokussiert auf die durch die österreichischen VPR 2021 umgesetzten Änderungen und beleuchtet aus Praxissicht, welche Aspekte bei der fremdvergleichskonformen Ausgestaltung von F&E-Modellen künftig zu beachten sein werden, um etwaigen Verrechnungspreisfestsetzungen durch in- und ausländische Finanzverwaltungen proaktiv vorzubeugen.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/222
27.04.2022
Heft 8/2022
Autor/in
Foto: KPMG Alpen-Treuhand GmbH
Mag. Thomas Hahn ist Steuerberater und Tax Senior Manager in der Abteilung für internationales Steuerrecht und Transfer Pricing bei KPMG in Linz. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des internationalen Konzernsteuerrechts, der Verrechnungspreisgestaltung und -dokumentation sowie der Streitbeilegung (Verständigungs-/Schiedsverfahren). Darüber hinaus ist er als Fachvortragender und Fachautor tätig.
Foto: KPMG Alpen-Treuhand GmbH
Dr. Theresa Tanzer ist Steuerberaterin und als Tax Senior Managerin bei KPMG Alpen-Treuhand GmbH in Wien tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Verrechnungspreise und internationales Steuerrecht. Außerdem ist sie Lektorin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) und Fachautorin.