Nach dem "Wettgebührenerkenntnis" des VwGH könne der notwendige Inlandsbezug von (Online-)Wetten iSd § 33 TP 17 Abs 1 Z 1 GebG anhand von Indizien festgestellt werden. Diese Grundsätze seien nach einem kürzlich ergangenen Beschluss des VwGH auch bezüglich Ausspielungen im Rahmen elektronischer Lotterien gem § 57 Abs 2 GSpG anzuwenden. In diesem Zusammenhang bleibe es weiterhin unklar, ob die Indizien kumulativ vorliegen müssten, wie die konkrete Gewichtung vorzunehmen sei und welche Folgen einander widersprechende Indizien nach sich zögen.
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