Datenschutz & E-Government

Die Pflichten des Verantwortlichen nach der DS-GVO

Mag. Jessica Wagner

Der Verantwortliche ist - als "Herr der Daten" - für die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Pflichten verantwortlich. Durch die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO), die am 25. 5. 2018 wirksam wird, wurden mehrere neue Pflichten für den Verantwortlichen geschaffen. Andere Verpflichtungen hingegen wurden, wenn man diese mit den Pflichten nach dem DSG 20002 vergleicht, nur erweitert bzw überarbeitet oder sind unverändert geblieben. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die allgemeinen neuen und "alten" Pflichten des Verantwortlichen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2017/63

23.08.2017
Heft 4/2017
Autor/in
Jessica Wagner

Mag. iur. Jessica Wagner ist Absolventin der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg. Sie ist seit Oktober 2017 Mitglied des EUROLAWYER® Datenschutzteams als Data Fieldwork Expertin in zahlreichen Datenschutz-Audits von Einrichtungen des öffentlichen Bereichs sowie in mittleren und großen Unternehmen. Verfasserin von diversen Buch- und Fachzeitschriftenbeiträgen zum Datenschutzrecht. Mitherausgeberin und Co-Autorin des Praxiskommentar zum Österreichischen Datenschutzgesetz (2022).