Steuerrecht

Die Privatwohnung im eigenen Betriebsgebäude

Reinhold Beiser

Ist der privat genutzte Gebäudeteil von untergeordneter Bedeutung (in der Regel bis 20 % der Gesamtnutzfläche - VwGH 18. 1. 1983, 82/14/0100, 0103, 0104, ÖStZB 1983, 242), so gehört das gesamte Gebäude zum Betriebsvermögen. Die private Nutzung führt zu einer Nutzungsentnahme, die gem § 6 Z 4 EStG mit dem Teilwert anzusetzen ist.

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Artikel-Nr.
RdW 1986, 91

01.03.1986
Heft 3/1986
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.