Thema - Arbeitsrecht

Die Rückkehr des Papiertigers im Arbeitsrecht - Zur Änderung des Nachweisgesetzes in Deutschland

Dr. Berit Kochanowski LL.M.

Seit Jahren versuchen Arbeitgeber und Personalverantwortliche, ihre Arbeitsabläufe in Richtung eines "papierlosen Büros" umzustellen. Zur Gänze wird dies wohl nie gelingen, zahlreiche Informationen und Dokumentationen können aber sehr wohl auch nur mehr elektronisch erfasst, versendet und gespeichert werden. Insofern ist es bemerkenswert, dass der deutsche Gesetzgeber in einem alle Arbeitgeber betreffenden Punkt einen Schritt rückwärts gemacht hat und seit 1. 8. 2022 verlangt, dass das deutsche Pendant zum österreichischen Dienstzettel verpflichtend schriftlich und in physischer Form auszustellen ist. Da diese Neuerung auch für alle österreichischen Arbeitgeber mit Mitarbeitern in Deutschland gilt, werden im Folgenden die wichtigsten Punkte dargestellt.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ARD 6816/5/2022

22.09.2022
Heft 6816/2022
Autor/in
Berit Kochanowski

Dr. Berit Kochanowski LL.M. ist Rechtsanwältin und Mediatorin (ÖBM) in eigener Kanzlei in München und ab Oktober 2022 in Graz. Sie ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen im Bereich des Arbeitsrechts, Vertragsrechts und internationalen Privatrechts; davor war sie bei Klein Wuntschek & Partner Rechtsanwälte GmbH in Graz und nach Ablegung der Eignungsprüfung für Europäische Rechtsanwälte in München bei der BTU Simon GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Anwältin tätig. Sie ist seit vielen Jahren Vortragende ua für ARS und das ZT-Forum sowie Vertrauensanwältin des Österreichischen Außenwirtschaftscenter München/Advantage Austria und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.