Thema

Die schadenersatzrechtliche Mietzinsminderung

Dr. Reinhard Pesek

Bei einer Beeinträchtigung des Gebrauchsrechts des Mieters tritt als Gewährleistungsfolge eigener Art gem § 1096 Abs 1 S 2 ABGB eine Mietzinsminderung ein. Ist die Gebrauchsbeeinträchtigung auf eine schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten des Vermieters zurückzuführen, kann der Mieter die Minderung des Zinses auch auf schadenersatzrechtlicher Grundlage nach § 933a ABGB durchsetzen. Der folgende Beitrag beleuchtet die Besonderheiten einer solchen schadenersatzrechtlichen Zinsminderung.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/40

29.01.2019
Heft 2/2019
Autor/in
Reinhard Pesek

Dr. Reinhard Pesek ist Rechtsanwalt und Junior Partner bei FSM Rechtsanwälte in Wien und war davor ua Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien.