In den letzten Jahren gab es zahlreiche Prüfungen (vor allem durch die GKK), bei denen Rechtsanwälte, die für andere Rechtsanwälte tätig waren (sog Substitute), von Seiten der GKK als echte Dienstnehmer eingestuft werden sollten. Das BVwG in Wien habe sich so einen Fall sehr umfassend angesehen (BVwG 29. 8. 2018, W198 2116330-1).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.