Erkenntnisse des EuGH

Die steuerliche Neutralität des Anteilstausches erfordert bei Besteuerungsaufschub die Berücksichtigung später in Kraft getretener steuerlicher Begünstigungen

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§
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EuGH 18. 9. 2019, AQ (C-662/18), DN (C-672/18)
gegen Ministre de l’Action et des Comptes publics
ECLI:EU:C:2019:750

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2021/39

15.02.2021
Heft 4/2021