Artikelrundschau Mai 2019 - Teil 1 / Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, Steuerpolitik

Die Steuerreform 2020 - 2022 - Der Ministerratsvortrag (Puchinger, FJ 2/2019, S. 80)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Am 30. April 2019 präsentierte die Bundesregierung die Eckpunkte der schon länger angekündigten Steuerreform. Mittlerweile liegt der 17-seitige Vortrag an den Ministerrat vor, der die ersten Details des Vorhabens darstellt. Die Entlastung soll auf drei Jahre verteilt in Kraft gesetzt werden und zwar im Zeitraum 2020 bis 2022. Zu erwähnen ist, dass mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2021 das EStG 2020 das bisherige EStG 1988 ersetzen soll. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Mittlerweile ist bekannt, dass die Umsetzung der Maßnahmen in mehreren Schritten erfolgt; der erste mit dem SteuerreformG I 2019/2020.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/447

29.07.2019
Heft 13/2019