Steuerrecht aktuell

Die subjektive Richtigkeitsgewähr im Leistungsaustausch einer Kapitalgesellschaft mit ihren Gesellschaftern - drei Kategorien von Verletzungen der objektiven Äquivalenz

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Das Verbot einer Einlagenrückgewähr nach §§ 52 und 56 AktG/§§ 82 und 83 GmbHG fordert eine objektive Äquivalenz im Leistungsaustausch einer Kapitalgesellschaft mit ihren Gesellschaftern. Verletzungen der objektiven Äquivalenz zulasten einer Kapitalgesellschaft verstoßen gegen das Verbot einer Einlagenrückgewähr. Korrekturmaßnahmen zur Herstellung der objektiven Äquivalenz sind gesellschaftsrechtlich zwingend.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/302

06.06.2019
Heft 9/2019
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.