In Teil 1 zeigte der Autor auf, dass trotz § 22 BAO ein Umsetzungsbedarf bestehe. In Teil 2 wird aufgezeigt, dass die Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen der Anti-BEPS-RL auch durch den Methodenwechsel des § 10 KStG nicht umgesetzt seien.
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