Judikatur im Fokus

Die verfahrensrechtliche Geltendmachung des Aussonderungsanspruchs nach § 13 Abs 3 WEG

Klaus Markowetz

Anmerkungen zu OGH 22. 10. 2021, 8 Ob 3/21f

Die gegenständliche E beschäftigt sich mit der Frage, in welchem Verfahren (Insolvenzverfahren oder streitigem Erkenntnisverfahren) ein Aussonderungsanspruch des Wohnungseigentümerpartners auf die Hälfte des Mindestanteils nach § 13 Abs 3 WEG geltend zu machen ist. Die Revisionsrekurswerberin beantragte in casu die Aussonderung des halben Mindestanteils des Schuldners gem § 13 Abs 3 WEG an Wohnung und Stellplatz wegen Bestehens eines dringenden Wohnbedürfnisses sowie die Ausstellung einer Amtsbestätigung zwecks Einverleibung ihres Eigentumsrechts am Anteil des Schuldners. Das Höchstgericht wiederum hat den Revisionsrekurs zugelassen, ist diesem allerdings inhaltlich nicht gefolgt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2022/88

28.04.2022
Heft 4/2022
Autor/in
Klaus Markowetz

Dr. Klaus Markowetz, PGDipICA (London) ist Senior Scientist und Stellvertretender Vorstand des Instituts für Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und Vergleichendes Prozessrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz. Autor zahlreicher (auch englischsprachiger) Veröffentlichungen zum Zivil- und Zivilverfahrensrecht (umfangreiche Kommentartätigkeit; mehrere Lehrbücher). Internationale und nationale Vortragstätigkeit sowie mehrjährige Tätigkeit in der Praxis. Postgraduelles Studium an der University of London (Queen Mary and Westfield College) mit Schwerpunkt Internationale Schiedsgerichtsbarkeit.

(Wichtige) Publikationen:
Kommentierung des EGEO, der §§ 209–248 EO sowie der gesamten Forderungsexekution (§§ 289 ff EO) in Deixler-Hübner (Hrsg) Kommentar zur Exekutionsordnung
Exekutionsrecht, 3. Auflage (2022)