Die Wiederaufnahme vom Abgabenverfahren nach § 303 Abs 1 lit c BAO in Folge von Urteilen des EuGH gem Art 234 EGV

RA Dr. Wolf-Georg Schärf

Der VwGH hat seit dem Beitritt Österreichs zur EU schon mehrmals Fragen an den EuGH zur Beantwortung vorgelegt, die für die innerösterreichische Rechtspraxis von erheblicher Bedeutung sind. Das Interpretationsmonopol des EuGH hinsichtlich des Gemeinschaftsrechts bewirkt, dass bei einer abweichenden innerösterreichischen Praxis Rechtsfragen hinsichtlich abgeschlossener Verfahren entstehen. Auf der einen Seite können die Abgabenpflichtigen im Zuge eines Staatshaftungsverfahrens allenfalls zu viel bezahlte Abgaben rückfordern. Der Autor geht jedoch der Frage nach, ob nicht gemäߧ 303 BAOeine Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens denkbar ist. Zu dieser Frage haben vor 4 JahrenSchwarzundFrabergerschon einmal Stellung genommen1). Jüngst hat der EuGH in dem Urteil Metropol Treuhand und Stadler ausgesprochen, dass die Regelungen betreffend dem Fiskal-LKW gemeinschaftsrechtswidrig seien2).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2002/206

15.03.2002
Heft 6/2002
Autor/in
Wolf-Georg Schärf

Dr. Wolf-Georg Schärf ist Rechtsanwalt in Wien und ist und war in mehreren Gesellschaften Vorsitzender des Aufsichtsrates. Er hat auch eine große Anzahl von Publikationen im Gesellschaftsrecht veröffentlicht und ist Herausgeber des International Journal of Nuclear Law.

Publikationen (beispielsweise):
Entscheidungsanmerkung zu EuGH Entscheidung vom 27.10.09 (C-115/08, Land Oberösterreich / CEZ), EuZW 1/2010, S 33f (2010); The Temelin judgment of the European Court of Justice / NLB 2010, 79ff (2010); Österreichisches Recht versus Euratom (3. Teil), RdU 2010, 188 (2010); Europäisches Atomrecht, 2. Auflage, De Gruyter Verlag Berlin (2012).